Gewinn- und Kapitalsteuer
Juristische Personen (AG, GmbH) zahlen Gewinnsteuer auf den Reingewinn und Kapitalsteuer auf das Eigenkapital.
Juristische Personen (AG, GmbH, Genossenschaften) unterliegen in der Schweiz der Gewinn- und Kapitalsteuer.
Gewinnsteuer
| Ebene | Satz (Beispiel Kanton Zug) |
|---|---|
| Bund | 8.5% auf den Reingewinn |
| Kanton | 3-8% je nach Kanton |
| Gemeinde | Variabel (Steuerfuss) |
| Effektiv | 11-21% je nach Kanton/Gemeinde |
Kanton Zug ist einer der steuergünstigsten Kantone – effektive Gewinnsteuerlast ca. 11-12%.
Kapitalsteuer
Erhoben auf dem steuerbaren Eigenkapital (Aktienkapital + Reserven + Gewinnvortrag). Saetze variieren nach Kanton (0.01-0.5‰).
Steuererklaerung
Juristische Personen reichen die Steuererklaerung innert 6 Monaten nach Geschaeftsjahresende ein. Verlaengerungen sind auf Antrag moeglich.
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