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Konsolidierung

Bei der Konsolidierung werden die Abschluesse mehrerer Tochtergesellschaften zu einem einheitlichen Konzernabschluss zusammengefuehrt.

Konsolidierung ist der Prozess, mehrere Einzelabschluesse von Tochtergesellschaften und Beteiligungen zu einem einheitlichen Konzernabschluss zusammenzufuehren.

Wann ist Konsolidierung Pflicht?

Nach OR Art. 963 fuer Konzerne, die zwei der drei Schwellen in zwei aufeinanderfolgenden Geschaeftsjahren ueberschreiten:

  • Bilanzsumme CHF 20 Mio.
  • Umsatz CHF 40 Mio.
  • 250 Vollzeitstellen

Konsolidierungsschritte

  1. Summenbilanz: Alle Einzelbilanzen addieren
  2. Konzernbereinigte Buchungen: Interne Transaktionen eliminieren (Forderungen/Verbindlichkeiten zwischen Konzerngesellschaften)
  3. Kapitalkonsolidierung: Beteiligungswerte gegen Eigenkapital der Tochter verrechnen
  4. Minderheitsanteile: Fremdanteile ausweisen

Konten24-Relevanz

Fuer die meisten Konten24-Kunden ist Konsolidierung nicht relevant. Wer jedoch eine Holding mit Toechtern hat, kann die Einzelabschluesse in Konten24 fuehren und vom Treuhaender konsolidieren lassen.

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