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Doppelte Buchfuehrung

Bei der doppelten Buchfuehrung wird jede Transaktion auf zwei Konten erfasst (Soll und Haben). Pflicht ab CHF 500'000 Jahresumsatz.

Die doppelte Buchfuehrung ist die Standard-Methode der professionellen Buchhaltung. Jeder Geschaeftsvorfall wird auf mindestens zwei Konten erfasst – einmal im Soll, einmal im Haben.

Grundprinzip

Soll = Haben – die Summe der Soll-Buchungen muss immer der Summe der Haben-Buchungen entsprechen.

Beispiel: Eingangsrechnung Material CHF 1'081 brutto

KontoSollHaben
4000 Materialaufwand1'000
1170 Vorsteuer81
2000 Kreditoren1'081

Wer muss doppelte Buchfuehrung anwenden?

  • Aktiengesellschaften (AG, GmbH) – immer
  • Einzelfirmen mit Jahresumsatz ab CHF 500'000
  • Stiftungen, Vereine mit kommerzieller Aktivitaet

Vorteile

  • Vollstaendige Bilanz und Erfolgsrechnung
  • Volle Kontrolle ueber Vermoegen und Schulden
  • Pflicht-Standard fuer Banken, Investoren, Treuhaender

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