Doppelte Buchfuehrung
Bei der doppelten Buchfuehrung wird jede Transaktion auf zwei Konten erfasst (Soll und Haben). Pflicht ab CHF 500'000 Jahresumsatz.
Die doppelte Buchfuehrung ist die Standard-Methode der professionellen Buchhaltung. Jeder Geschaeftsvorfall wird auf mindestens zwei Konten erfasst – einmal im Soll, einmal im Haben.
Grundprinzip
Soll = Haben – die Summe der Soll-Buchungen muss immer der Summe der Haben-Buchungen entsprechen.
Beispiel: Eingangsrechnung Material CHF 1'081 brutto
| Konto | Soll | Haben |
|---|---|---|
| 4000 Materialaufwand | 1'000 | |
| 1170 Vorsteuer | 81 | |
| 2000 Kreditoren | 1'081 |
Wer muss doppelte Buchfuehrung anwenden?
- Aktiengesellschaften (AG, GmbH) – immer
- Einzelfirmen mit Jahresumsatz ab CHF 500'000
- Stiftungen, Vereine mit kommerzieller Aktivitaet
Vorteile
- Vollstaendige Bilanz und Erfolgsrechnung
- Volle Kontrolle ueber Vermoegen und Schulden
- Pflicht-Standard fuer Banken, Investoren, Treuhaender
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