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Lohn

FAK (Familienausgleichskasse)

Die FAK zahlt Kinder- und Ausbildungszulagen aus. Arbeitgeber zahlen die FAK-Beitraege allein (0.5-3.5% je nach Kanton).

Die FAK (Familienausgleichskasse) verwaltet die Kinder- und Ausbildungszulagen nach dem Familienzulagengesetz (FamZG).

Leistungen

ZulageMindestbetrag pro MonatAlter
KinderzulageCHF 2000-16 Jahre
AusbildungszulageCHF 25016-25 Jahre (in Ausbildung)

Die Kantone koennen hoehere Betraege festlegen – z.B. Zuerich: CHF 200/250, Genf: CHF 300/400.

Wer zahlt die FAK-Beitraege?

Ausschliesslich der Arbeitgeber. Der Satz variiert je nach Kanton und FAK (0.5% – 3.5% der AHV-pflichtigen Lohnsumme).

Buchung

  • FAK-Beitrag Arbeitgeber: Konto 5700 Sozialversicherungsaufwand
  • Die Kinderzulage selbst wird dem Arbeitnehmer auf die Lohnabrechnung addiert

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