Betreibung
Die Betreibung ist das Schweizer Zwangsvollstreckungsverfahren. Einleitung beim Betreibungsamt des Schuldner-Wohnsitzes.
Die Betreibung ist das gesetzliche Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen in der Schweiz nach dem SchKG (Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz).
Ablauf
- Betreibungsbegehren: Glaeubiger stellt Antrag beim Betreibungsamt des Schuldner-Wohnsitzes (Kosten: CHF 20-100 je nach Betrag)
- Zahlungsbefehl: Betreibungsamt stellt dem Schuldner innert 3 Tagen zu
- Rechtsvorschlag: Der Schuldner kann innert 10 Tagen Widerspruch erheben
- Rechtsoeffentliche Aufhebung: Bei Rechtsvorschlag: Glaeubiger muss Forderung nachweisen (Gericht oder provisorische Rechtsöffnung)
- Fortsetzungsbegehren: Nach Ablauf der Frist (20 Tage nach Zahlungsbefehl ohne Rechtsvorschlag)
- Pfaendung oder Konkurs: Beschlagnahme von Vermoegen oder Konkurseroeffnung
Tipps
- 3 Mahnungen vor der Betreibung sind empfohlen, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben
- Betreibungsregister-Auskunft vor Geschaeftsbeziehung einholen
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