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Recht

Betreibung

Die Betreibung ist das Schweizer Zwangsvollstreckungsverfahren. Einleitung beim Betreibungsamt des Schuldner-Wohnsitzes.

Die Betreibung ist das gesetzliche Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen in der Schweiz nach dem SchKG (Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz).

Ablauf

  1. Betreibungsbegehren: Glaeubiger stellt Antrag beim Betreibungsamt des Schuldner-Wohnsitzes (Kosten: CHF 20-100 je nach Betrag)
  2. Zahlungsbefehl: Betreibungsamt stellt dem Schuldner innert 3 Tagen zu
  3. Rechtsvorschlag: Der Schuldner kann innert 10 Tagen Widerspruch erheben
  4. Rechtsoeffentliche Aufhebung: Bei Rechtsvorschlag: Glaeubiger muss Forderung nachweisen (Gericht oder provisorische Rechtsöffnung)
  5. Fortsetzungsbegehren: Nach Ablauf der Frist (20 Tage nach Zahlungsbefehl ohne Rechtsvorschlag)
  6. Pfaendung oder Konkurs: Beschlagnahme von Vermoegen oder Konkurseroeffnung

Tipps

  • 3 Mahnungen vor der Betreibung sind empfohlen, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben
  • Betreibungsregister-Auskunft vor Geschaeftsbeziehung einholen

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