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Lohn

BVG (Pensionskasse)

Die BVG (berufliche Vorsorge) ist die 2. Saeule. Pflicht ab Mindestlohn von CHF 22'050 (Stand 2024).

Die BVG (Bundesgesetz ueber die berufliche Vorsorge) ist die Pflicht-Pensionskasse der zweiten Saeule. Zusammen mit der AHV soll sie 60-70% des bisherigen Lohns als Rente decken.

Wer muss BVG-versichert werden?

Pflicht-Versicherung fuer alle Arbeitnehmer mit:

  • Jahreslohn ab CHF 22'050 (Eintrittsschwelle 2024)
  • Alter ab 17 (nur Risiko) bzw. 25 (Risiko + Sparen)
  • Befristetes Arbeitsverhaeltnis ueber 3 Monate

Beitragssaetze

Sind nicht gesetzlich fix vorgegeben – sondern abhaengig vom Pensionskassen-Reglement. Mindestens jedoch:

AlterMindest-Sparbeitrag
25-347%
35-4410%
45-5415%
55-6518%

Die Aufteilung Arbeitnehmer/Arbeitgeber ist mindestens 50/50, viele Firmen zahlen mehr.

Koordinationsabzug

Vom Lohn werden CHF 25'725 abgezogen (Koordinationsabzug 2024) – nur der "koordinierte Lohn" wird BVG-versichert. Damit ueberlappt sich BVG nicht mit AHV.

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