Quellensteuer
Die Quellensteuer ist die direkt vom Lohn abgezogene Einkommenssteuer fuer auslaendische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C.
Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen und vom Arbeitgeber an die kantonale Steuerverwaltung abgefuehrt. Sie betrifft auslaendische Arbeitnehmer ohne C-Bewilligung sowie Schweizer Wohnsitz im Ausland.
Wer wird quellenbesteuert?
- Auslaender mit Aufenthaltsbewilligung B oder L
- Grenzgaenger (G-Bewilligung)
- Kurzaufenthalter
- Auslaender ohne Bewilligung mit Wohnsitz in der CH
Wer NICHT?
- Schweizer mit Wohnsitz in der CH
- Auslaender mit C-Bewilligung (Niederlassung)
- Auslaender mit Schweizer Ehegatten (in der Regel)
Tarife
Jeder Kanton hat eigene Quellensteuer-Tarife. Diese richten sich nach Familiensituation:
- Tarif A: Alleinstehend
- Tarif B: Ehepaar, ein Verdiener
- Tarif C: Ehepaar, beide verdienend
- Tarife H/F/E: mit Kindern, Spezialfaelle
Pflicht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber zieht die Quellensteuer ab und ueberweist sie monatlich oder quartalsweise an den Kanton. Konten24 berechnet die Quellensteuer automatisch nach den aktuellen Tarifen.
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