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Lohn

KTG (Krankentaggeld)

Die KTG-Versicherung sichert die Lohnfortzahlung bei Krankheit ab. In der Schweiz nicht obligatorisch, aber weit verbreitet.

Die KTG (Krankentaggeldversicherung) deckt die Lohnfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfaehigkeit ab. Im Gegensatz zur UVG ist die KTG nicht obligatorisch, aber fast alle Arbeitgeber schliessen sie ab.

Warum KTG?

Ohne KTG gilt die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht nach OR Art. 324a – im ersten Dienstjahr nur 3 Wochen, danach gestaffelt (Berner/Zuercher/Basler Skala). Eine KTG sichert typischerweise 80% des Lohns waehrend 720 Tagen ab.

Kosten

  • Praemie: ca. 1-3% des versicherten Lohns
  • Aufteilung: meist 50/50 Arbeitgeber/Arbeitnehmer
  • Wartefrist: 30, 60 oder 90 Tage (je laenger, desto guenstiger die Praemie)

Buchung in der Lohnabrechnung

Der Arbeitnehmer-Anteil wird direkt vom Bruttolohn abgezogen und erscheint auf der Lohnabrechnung als Sozialversicherungsabzug.

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