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Recht

Verzugszinsen

Verzugszinsen duerfen ab Faelligkeit verrechnet werden. Gesetzlicher Satz: 5% pro Jahr (OR Art. 104).

Verzugszinsen sind die Zinsen, die Sie einem saeumigen Schuldner ab dem Faelligkeitsdatum berechnen duerfen.

Gesetzlicher Rahmen

  • Standardsatz: 5% pro Jahr (OR Art. 104)
  • Hoehere Saetze sind vertraglich vereinbar (z.B. in AGB)
  • Verzug beginnt ab Faelligkeitsdatum auf der Rechnung
  • Keine formelle Mahnung noetig, wenn Faelligkeit vertraglich festgelegt

Berechnung

Forderung × Zinssatz × Tage im Verzug / 365

Beispiel: CHF 10'000 × 5% × 60 Tage / 365 = CHF 82.19

Buchung

KontoSollHaben
1100 Debitoren82.19
6940 Verzugszinsertraege82.19

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