Verzugszinsen
Verzugszinsen duerfen ab Faelligkeit verrechnet werden. Gesetzlicher Satz: 5% pro Jahr (OR Art. 104).
Verzugszinsen sind die Zinsen, die Sie einem saeumigen Schuldner ab dem Faelligkeitsdatum berechnen duerfen.
Gesetzlicher Rahmen
- Standardsatz: 5% pro Jahr (OR Art. 104)
- Hoehere Saetze sind vertraglich vereinbar (z.B. in AGB)
- Verzug beginnt ab Faelligkeitsdatum auf der Rechnung
- Keine formelle Mahnung noetig, wenn Faelligkeit vertraglich festgelegt
Berechnung
Forderung × Zinssatz × Tage im Verzug / 365
Beispiel: CHF 10'000 × 5% × 60 Tage / 365 = CHF 82.19
Buchung
| Konto | Soll | Haben |
|---|---|---|
| 1100 Debitoren | 82.19 | |
| 6940 Verzugszinsertraege | 82.19 |
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