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Belegprinzip

Das Belegprinzip besagt: Keine Buchung ohne Beleg. Jede Buchung braucht einen dokumentarischen Nachweis.

Das Belegprinzip ist ein Grundsatz ordnungsmaessiger Buchfuehrung: "Keine Buchung ohne Beleg".

Was gilt als Beleg?

  • Eingangsrechnungen / Quittungen
  • Kontoauszuege
  • Lohnabrechnungen
  • Vertraege
  • Eigenbelege (fuer Transaktionen ohne externen Beleg, z.B. Privatanteil Auto)

Elektronische Belege

Seit 2013 sind elektronische Belege in der Schweiz gleichwertig mit Papierbelegen, sofern:

  • Sie unveraendert aufbewahrt werden (PDF statt ausgedruckt)
  • Die Lesbarkeit jederzeit gewaehrleistet ist
  • Die Aufbewahrungsfrist (10 Jahre) eingehalten wird

Praxis-Tipp

Belege sofort digitalisieren (Foto oder Scan), systematisch benennen und dem Buchungssatz in Konten24 zuordnen. So finden Sie jeden Beleg auch nach 8 Jahren sofort.

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