Belegprinzip
Das Belegprinzip besagt: Keine Buchung ohne Beleg. Jede Buchung braucht einen dokumentarischen Nachweis.
Das Belegprinzip ist ein Grundsatz ordnungsmaessiger Buchfuehrung: "Keine Buchung ohne Beleg".
Was gilt als Beleg?
- Eingangsrechnungen / Quittungen
- Kontoauszuege
- Lohnabrechnungen
- Vertraege
- Eigenbelege (fuer Transaktionen ohne externen Beleg, z.B. Privatanteil Auto)
Elektronische Belege
Seit 2013 sind elektronische Belege in der Schweiz gleichwertig mit Papierbelegen, sofern:
- Sie unveraendert aufbewahrt werden (PDF statt ausgedruckt)
- Die Lesbarkeit jederzeit gewaehrleistet ist
- Die Aufbewahrungsfrist (10 Jahre) eingehalten wird
Praxis-Tipp
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