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Lohn

Lohnausweis

Der Lohnausweis (Form 11) ist die jaehrliche Bescheinigung des Bruttolohns. Pflicht-Beilage zur Steuererklaerung.

Der Lohnausweis (offiziell "Formular 11" der ESTV) ist die jaehrliche Bescheinigung, die jeder Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern bis Ende Februar ausstellen muss.

Was steht drin?

  • Bruttolohn (Lohn + Naturalleistungen + Spesen)
  • AHV/IV/EO/ALV-Abzuege
  • BVG-Abzug
  • UVG/UVGZ-Abzug
  • Quellensteuer (falls zutreffend)
  • Nettolohn
  • Spesenrueckerstattungen
  • Geldwerte Leistungen (Geschaeftswagen, Mahlzeiten, etc.)

Wofuer braucht der Arbeitnehmer ihn?

Als Beilage zur Steuererklaerung. Das kantonale Steueramt verlangt den Lohnausweis als Beleg fuer das deklarierte Einkommen.

Pflicht des Arbeitgebers

  • Jaehrliche Erstellung bis 28./29. Februar
  • Auf vorgeschriebenem ESTV-Formular oder mit ESTV-Tool generiert
  • Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre

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