Lohnausweis
Der Lohnausweis (Form 11) ist die jaehrliche Bescheinigung des Bruttolohns. Pflicht-Beilage zur Steuererklaerung.
Der Lohnausweis (offiziell "Formular 11" der ESTV) ist die jaehrliche Bescheinigung, die jeder Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern bis Ende Februar ausstellen muss.
Was steht drin?
- Bruttolohn (Lohn + Naturalleistungen + Spesen)
- AHV/IV/EO/ALV-Abzuege
- BVG-Abzug
- UVG/UVGZ-Abzug
- Quellensteuer (falls zutreffend)
- Nettolohn
- Spesenrueckerstattungen
- Geldwerte Leistungen (Geschaeftswagen, Mahlzeiten, etc.)
Wofuer braucht der Arbeitnehmer ihn?
Als Beilage zur Steuererklaerung. Das kantonale Steueramt verlangt den Lohnausweis als Beleg fuer das deklarierte Einkommen.
Pflicht des Arbeitgebers
- Jaehrliche Erstellung bis 28./29. Februar
- Auf vorgeschriebenem ESTV-Formular oder mit ESTV-Tool generiert
- Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre
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